AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Vyacheslav Sklyarenko (weiter Übersetzer) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt hat.

(3) Alle Abweichungen, mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Auftragserteilung

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich. Der Übersetzer muss die Auftragserteilung schriftlich bestätigen. Der Übersetzer muss bei der Auftragserteilung darüber informiert werden, falls ein Teil des Ausgangstextes für die Übersetzung nicht bestimmt ist oder im übersetzten Dokument nicht erscheinen soll.

(2) Im Interesse einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit kann der Auftraggeber einen Übersetzungsauftrag auch in elektronischer Form oder per Telefon erteilen. Eventuell sich hieraus ergebende Probleme gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber gibt dem Übersetzer die Zielsprache sowie gegebenenfalls besondere Termonologiewünsche bekannt. Auch Verwendungszweck und der gewünschte Liefertermin sollten angegeben werden.

(3) Ein Auftrag gilt als erteilt, nur wenn er vom Übersetzer schriftlich bestätigt worden ist. Der Übersetzer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Lieferung der Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Formatierung usw.).

2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber bei der Auftragserteilung oder unmittelbar danach unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Erläuterungen der Abkürzungen usw.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sofern keine Unterlagen beigefügt worden sind, werden Fachausdrücke in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber den Übersetzer diesbezüglich zu informieren und einen Korrekturabzug zu überlassen. Lässt der Auftraggeber dem Übersetzer keinen Korrekturabzug vor der Drucklegung zukommen, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

4. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.

(2) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

(3) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Texte, auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.

(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe der Mängel dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung, geltend gemacht werden.

(5) Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung in schriftlicher Form eingegangen ist. Danach gilt die Übersetzung als akzeptiert. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Lieferfristen, Höhere Gewalt

(1) Lieferfristen werden bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbart und sind bindend. Eventuell veränderte Lieferfristen müssen von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Ein Verzug tritt erst nach Verstreichen einer Nachfrist ein. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

(2) Der Übersetzer kommt nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung des Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Streiks, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, Netzwerkausfälle sowie jede andere hinderliche Situationen, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Übersetzers resultiert. Alle Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(3) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Post oder Fax. Der Übersetzer haftet nicht für eventuelle Schäden oder Beschädigungen auf dem Postweg.

6. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Für eine eventuell nachteilige Auslegung zweideutiger Textstellen, die bereits im zu übersetzenden Ausgangsdokument vorhanden waren, kann der Übersetzer nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Übersetzer nicht vom Auftraggeber der schriftlichen Übersetzungen für Fehler, Auslassungen, eine falsche Verwendung von Redewendungen oder sonstige Fehler haftbar gemacht werden, die er nicht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat.

(3) Die Haftung des Übersetzers für jegliche direkte oder indirekte Schäden, die aus seiner Übersetzungsarbeit resultieren, ist im Höchstfall auf den Gesamtpreis des betreffende Projekts beschränkt.

(4) Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

7. Berufsgeheimnis

(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Beide Seiten dieses Vertrags dürfen vertrauliche Informationen nur in dem Fall bekannt geben, wenn es vom Gesetz verlangt wird.

(2) Der Übersetzer behält sich das Recht vor, den Namen oder das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu verwenden.

(3) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und Übersetzer kann der Letzte einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischen Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

8. Vergütung

(1) Als Normzeile gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Zieltextes ermittelt. Die Berechnung der Zeichen erfolgt mit Microsoft Word und ist bindend.

(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Menüpunkt “Preise“ auf der Website des Übersetzers aufgeführten Sätze, als angemessen und üblich.

(5) Dienstleistungen für Privatkunden werden ausschließlich per Vorkasse bezahlt.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

(3) Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name des Übersetzers mit seiner Funktion deutlich anzugeben. Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber den Übersetzer namentlich zu nennen, wobei ein deutlich sichtbarer Link mit dem Text „Übersetzung von Vyacheslav Sklyarenko“ oder ein Link zur Website des Übersetzers eingerichtet werden muss.

10. Vertragskündigung und Ausfallhonorar

(1) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Für den nicht übersetzten Teil des Auftrags steht dem Übersetzer Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von 20 % des vollen Preises zu.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde.

11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

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