Leistungen & Sprachen

Leistungen & Sprachen

Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Englisch

Als öffentlich bestellter und beeidigter Ürkundenübersetzer für

Russisch, Ukrainisch und Englisch biete ich folgende Leistungen an:

Übersetzung von Personenstandsurkunden

Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Namensänderungsurkunde

Übersetzung privater Dokumente

Personalausweis, Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnis, Führerschein, Meldebescheinigung, Führungszeugnis, Einbürgerungszusicherung, Erklärung über den Familienstand

Übersetzung Ausbildungszeugnisse

Schulzeugnis mit Anhang, Diplom mit Anhang, Studienbuch, Studienbescheinigung, Studienprogramme der Hochschulen

Übersetzung juristischer Texte und Dokumente

Gerichtsentscheidungen

und -urteile, Scheidungsurteil,

Haftbefehl, Rechtsbelehrungen, Vollmacht, Testament

Übersetzung medizinischer Unterlagen

Arztbriefe und Krankenakte

Übersetzung technischer Texte

Betriebsanleitungen, technische Dokumentation, Fachtexte, Handbücher

Übersetzung von Verträgen

Ehevertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag

Übersetzung privater und geschäftlicher Korrespondenz

Kontaktieren Sie uns!

Nähern Sie sich Ihrem Ziel

Beglaubigte Übersetzung

Der Begriff der beglaubigten Übersetzung sowie die Art deren Erstellung unterscheiden sich in verschiedenen Ländern. In Russland/Ukraine werden beglaubigte Dokumente als notariell beglaubigte Übersetzungen bezeichnet. Sie werden von einem Übersetzer erstellt und von einem Notar beglaubigt. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung für die Vorlage bei deutschen Ämtern und Behörden (Finanzamt, Jugendamt, Standesamt, Gericht) brauchen, so muss diese aus einer Fremdsprache ins Deutsche von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten (beeidigten/ermächtigten) Urkundenübersetzer erstellt werden. Bei der Übersetzung der Namen aus der Fremdsprache müssen die einzelnen Zeichen der Schrift ins Deutsch nach ISO-Normen transliteriert werden. ISO ist ein internationaler Standard für die wissenschaftliche Transliteration von Buchstaben in die lateinische Schrift oder wieder zurück, mithilfe diakritischer Zeichen. Nur solche beglaubigten Übersetzungen werden in Deutschland amtlich anerkannt. Dabei spielt seit dem Dezember 2008 auch keine Rolle, bei welchem deutschen Gericht und in welchem Bundesland der jeweilige Urkundenübersetzer vereidigt wurde. Beglaubigte Übersetzungen können sowohl vom Originaldokument als auch von einer beglaubigten Kopie angefertigt werden. Darüber wird auf der Übersetzungsurkunde ein entsprechender Vermerk angebracht. 

Urkundenübersetzer

Urkundenübersetzer ist ein Sprachmittler, der fremdsprachige Urkunden übersetzt, die zu Beweiszwecken in ein Gerichtsverfahren eingeführt oder bei anderen Behörden verwendet werden. Ein öffentlich bestellter Urkundenübersetzer kann durch einen Vermerk bescheinigen, dass die Übersetzung eines fremdsprachigen Dokuments vollständig und richtig ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Übersetzer nach Landesrecht ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde. Im nichtförmlichen Sprachgebrauch wird der Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermerk auch Beglaubigung genannt. 

Beeidigter Übersetzer

Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von gerichtlich beeidigten oder vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern erstellt. Die im Ausland (Russland, Ukraine) erstellten und notariell beglaubigten Übersetzungen sind in Deutschland leider nicht rechtskräftig. Daher wird an dieser Stelle abgeraten, notariell beglaubigte Übersetzungen von Unterlagen im Ausland zu erstellen, da diese im Sinne der deutschen Rechtsnormen keine „beglaubigten Übersetzungen“ sind.

Apostille

Die Apostille auch bekannt als Haager Apostille, ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Apostille ist mittels eines Stempels in der Form eines Quadrates mit einer Seitenlänge von mindestens neun Zentimetern darzustellen. Sie kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde ausgefüllt sein. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen. Die Apostille bedarf ebenfalls einer Übersetzung. Bitte erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung bei den entsprechenden ausländischen Stellen (insbesondere Botschaften oder Konsulaten), ob eine Apostille für Ihr Dokument benötigt wird.

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